1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Aufträge, Leistungen und Vertragsverhältnisse zwischen Sommervil VincoSwiss / Vincoswiss, Bahnhofstrasse 1, 9443 Widnau, Schweiz, CHE-314.246.230 (nachfolgend „Vincoswiss“) und ihren Kunden.
1.2 Die AGB gelten insbesondere für Umzüge, Transporte, Räumungen, Entsorgungen, Reinigungen aller Art, Montage und Demontage von Möbeln, Vermietung von Fahrzeugen, Transporthilfen oder sonstigen Betriebsmitteln sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von Vincoswiss ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
1.4 Mit der Annahme einer Offerte, der Auftragserteilung oder der Inanspruchnahme einer Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
2. Angebot und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Vincoswiss erstellt gestützt auf die vom Kunden gemachten Angaben ein individuelles Angebot bzw. eine Offerte.
2.2 Die Offerte basiert auf den vom Kunden mitgeteilten Informationen, insbesondere über Art, Umfang, Menge, Adressen, Zugänglichkeit, Stockwerke, Liftverhältnisse, Parkmöglichkeiten, Verschmutzungsgrad, Zusatzleistungen und besondere Gegenstände.
2.3 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder mündliche Annahme der Offerte, Bestätigung per E-Mail, WhatsApp oder sonstigem Kommunikationsmittel, telefonische Auftragserteilung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.
2.4 Vincoswiss ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, Mitarbeitende oder Subunternehmer beizuziehen.
3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig, korrekt und rechtzeitig zu machen.
3.2 Dies betrifft insbesondere Ein- und Auszugsadressen, Stockwerke, Liftverhältnisse, Laufwege, Parkplatzsituation, Halteverbotszonen, Menge und Art des Umzugsguts, besondere oder schwere Gegenstände, empfindliche Gegenstände, Flächenangaben, Zimmeranzahl, Verschmutzungsgrad, besondere Anforderungen beim Reinigungsobjekt sowie Zusatzwünsche und Sonderleistungen.
3.3 Werden unvollständige, falsche oder irreführende Angaben gemacht, ist Vincoswiss berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, Vincoswiss im Voraus schriftlich oder nachweisbar über besonders schwere, grosse, empfindliche, wertvolle, zerbrechliche, schwer zugängliche oder nur mit Spezialausrüstung transportierbare Gegenstände zu informieren.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zumutbaren Vorbereitungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere Verpackung, Sicherung empfindlicher Gegenstände, Leeren von Möbeln, Schränken, Kühlschränken und Gefriergeräten, Vorbereitung des Zugangs sowie Einholen notwendiger Bewilligungen, sofern nicht anders vereinbart.
4. Preise, Zuschläge und Mehraufwand
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise exklusive oder inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer gemäss Offerte oder Rechnung.
4.2 Weichen die tatsächlichen Verhältnisse am Ausführungstag von den Angaben des Kunden ab, ist Vincoswiss berechtigt, Mehrkosten zusätzlich zu verrechnen.
4.3 Zusätzlicher Aufwand kann insbesondere entstehen bei grösserem Volumen als angegeben, zusätzlichen Gegenständen, längeren Laufwegen, fehlendem oder nicht benutzbarem Lift, erschwertem Zugang, Wartezeiten, starker Verschmutzung, fehlender Vorbereitung, nachträglich gewünschten Zusatzarbeiten, Sonderentsorgungen, Spezialmontagen oder Verzögerungen durch den Kunden oder Dritte.
4.4 Minderaufwand begründet keinen automatischen Anspruch auf Preisreduktion, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.5 Einsätze an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen oder während Nachtzeiten können gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung mit Zuschlägen belastet werden.
5. Termine, Verschiebungen und Stornierungen
5.1 Verschiebungen oder Änderungen von bereits bestätigten Terminen bedürfen der Zustimmung von Vincoswiss.
5.2 Vincoswiss ist berechtigt, bei kurzfristigen Terminänderungen eine Umtriebsentschädigung gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder ergänzenden Vertragsunterlagen zu verrechnen.
5.3 Stornierungen müssen schriftlich oder über ein nachweisbares Kommunikationsmittel erfolgen.
5.4 Bei Stornierungen ist Vincoswiss berechtigt, angemessene Entschädigungen für reservierte Kapazitäten, entstandene Vorbereitungskosten, Drittleistungen und entgangene Einsatzmöglichkeiten zu verrechnen, soweit gesetzlich zulässig.
5.5 Massgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Vincoswiss.
6. Pflichten des Kunden am Ausführungstag
6.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass am Ausführungsort rechtzeitig Zugang zum Objekt besteht.
6.2 Der Kunde oder eine bevollmächtigte und instruierte Person muss am Ausführungsort erreichbar oder anwesend sein.
6.3 Entstehen Wartezeiten durch Umstände, die nicht von Vincoswiss zu vertreten sind, gelten diese Wartezeiten als Arbeitszeit und können gemäss vereinbartem Tarif verrechnet werden.
6.4 Kosten für Parkbewilligungen, Halteverbotszonen, Reservationen oder vergleichbare behördliche bzw. organisatorische Massnahmen werden dem Kunden verrechnet, sofern in der Offerte oder im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
7. Leistungserbringung und Leistungsumfang
7.1 Vincoswiss erbringt die vereinbarten Leistungen gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung.
7.2 Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Vereinbarung sind, werden gesondert verrechnet.
7.3 Bei Reinigungsleistungen umfasst die Leistung nur die ausdrücklich vereinbarten Bereiche und Arbeiten.
7.4 Bei Umzügen, Transporten, Montage- und Demontagearbeiten umfasst die Leistung nur die ausdrücklich vereinbarten Gegenstände und Arbeiten.
7.5 Vincoswiss ist berechtigt, unzumutbare, gefährliche, rechtswidrige oder nicht vorgängig deklarierte Leistungen ganz oder teilweise abzulehnen.
7.6 Bei Entsorgungsaufträgen basiert der vereinbarte Preis bzw. die Offerte auf dem gemeinsam mit dem Kunden besichtigten, gemeldeten oder kalkulierten Umfang des Entsorgungsguts, insbesondere nach Menge, Volumen, Gewicht, Kilogramm oder Tonnen, soweit dies vereinbart wurde.
7.7 Nach Unterzeichnung bzw. Bestätigung des Vertrags oder der Offerte ist der vereinbarte Preis verbindlich. Eine nachträgliche Reduktion des verrechenbaren Umfangs, Volumens oder Gewichts durch den Kunden führt grundsätzlich zu keiner Preisreduktion, soweit gesetzlich zulässig.
7.8 Werden nach Vertragsabschluss zusätzliche Gegenstände, zusätzliche Mengen oder weiteres Entsorgungsgut hinzugefügt, ist Vincoswiss berechtigt, den Mehraufwand sowie die zusätzlichen Entsorgungskosten gesondert und nachträglich in Rechnung zu stellen.
8. Transportausschluss / Ausschluss bestimmter Gegenstände
8.1 Vom Transport, von der Lagerung oder von der Bearbeitung ausgeschlossen sind insbesondere Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Kunstgegenstände von aussergewöhnlichem Wert, Waffen und Munition, Drogen oder andere illegale Gegenstände, explosive oder leicht entzündliche Stoffe, Tiere, sterbliche Überreste, gefährliche Stoffe und verderbliche Waren, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
8.2 Für nicht deklarierte ausgeschlossene oder besondere Gegenstände wird jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, abgelehnt.
9. Reinigung, Abnahmegarantie und Nachbesserung
9.1 Sämtliche von Vincoswiss angebotenen Reinigungsdienstleistungen werden grundsätzlich mit Abnahmegarantie erbracht, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Die Abnahmegarantie gilt für die vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen und umfasst das Recht des Kunden auf eine angemessene und kostenlose Nachbesserung, falls bei der Abnahme berechtigte Beanstandungen hinsichtlich der vereinbarten Reinigungsarbeiten festgestellt werden.
9.3 Voraussetzung für die Abnahmegarantie ist, dass der Abnahmetermin Vincoswiss rechtzeitig mitgeteilt wird, Vincoswiss Gelegenheit erhält, an der Abnahme teilzunehmen oder von Beanstandungen unverzüglich Kenntnis zu erhalten, Beanstandungen unverzüglich gemeldet und dokumentiert werden und keine Drittperson ohne vorgängige Zustimmung Nachreinigungen vornimmt.
9.4 Die Abnahmegarantie gilt insbesondere nicht für bereits bestehende Schäden oder Mängel, normale Abnützung, bauliche oder materialbedingte Mängel, hartnäckige, verdeckte oder irreversible Verschmutzungen, Schimmel sowie Kalk-, Rost-, Farb-, Kleber-, Zement-, Lack- oder ähnliche Rückstände, sofern deren vollständige Entfernung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
9.5 Die Abnahmegarantie entfällt, wenn der Kunde Beanstandungen nicht unverzüglich meldet, Vincoswiss keine Gelegenheit zur Nachbesserung gibt oder ohne vorgängige Zustimmung von Vincoswiss Dritte beauftragt.
10. Mängel, Schäden und Rügefrist
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung sowie allfällige transportierte, bearbeitete, gereinigte, montierte, demontierte oder übergebene Gegenstände unmittelbar nach Abschluss der Leistung bzw. nach Übergabe zu prüfen.
10.2 Offensichtliche Mängel, Schäden oder Verluste sind Vincoswiss unverzüglich, spätestens jedoch innert 48 Stunden nach Abschluss der Leistung oder Übergabe, schriftlich mitzuteilen.
10.3 Nicht sofort erkennbare Mängel oder Schäden sind ebenfalls spätestens innert 48 Stunden nach deren Feststellung, soweit gesetzlich zulässig, schriftlich mitzuteilen.
10.4 Die Mitteilung hat in nachvollziehbarer Form zu erfolgen und soll nach Möglichkeit durch Fotos, Videos oder andere geeignete Nachweise dokumentiert werden.
10.5 Vincoswiss ist in jedem Fall zuerst Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nachbesserung zu geben.
11. Kommunikation, Weisungen und Abmachungen mit Mitarbeitenden
11.1 Verbindliche Abmachungen, Vertragsänderungen, Zusatzaufträge, Preisänderungen, Nachlässe, Terminänderungen, Erweiterungen oder sonstige kundenbezogene Vereinbarungen können ausschliesslich durch das Büro bzw. die zuständige administrative Stelle von Vincoswiss bestätigt und rechtsverbindlich vereinbart werden.
11.2 Mitarbeitende, Fahrer, Reinigungskräfte, Umzugsmitarbeitende oder sonstige vor Ort eingesetzte Personen von Vincoswiss sind grundsätzlich nicht befugt, eigenständig verbindliche Preisabsprachen, Vertragsänderungen, Zusatzleistungen, Nachlässe, Rückvergütungen oder sonstige abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen.
11.3 Direkte private Abmachungen zwischen dem Kunden und Mitarbeitenden von Vincoswiss, welche den Vertragsumfang, den Preis oder die Ausführung der Leistungen betreffen, sind unzulässig und für Vincoswiss nicht verbindlich.
12. Haftung
12.1 Vincoswiss haftet nur für direkte Schäden, die nachweislich durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Vincoswiss verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
12.2 Bei Umzügen und Transporten haftet Vincoswiss grundsätzlich nur für Schäden am Transportgut während der Dauer der unmittelbaren Ausführung und nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
12.3 Für Schäden durch ungenügende oder unsachgemässe Verpackung, unvollständige oder falsche Angaben des Kunden, natürliche Beschaffenheit oder Empfindlichkeit der Gegenstände, höhere Gewalt, Verzögerungen durch Dritte, nicht deklarierte Spezialgegenstände, bereits bestehende Schäden, gewöhnliche Abnützung, mittelbare oder indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12.4 Bei Reinigungsleistungen, Entsorgungen, Montagen, Demontagen oder sonstigen Dienstleistungen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den Wert der konkret gebuchten Leistung beschränkt.
13. Höhere Gewalt
13.1 Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, haftet Vincoswiss nicht dafür.
13.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Strassensperrungen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Unfälle, unerwartete Sicherheitslagen, technische Ausfälle oder sonstige Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Vincoswiss.
14. Zahlungsbedingungen, Verzug und Mahngebühren
14.1 Vincoswiss ist berechtigt, je nach Auftrag, Umfang, Risiko oder zeitlicher Dringlichkeit eine Vorauszahlung, Akontozahlung, vollständige Zahlung vor Leistungserbringung oder Zahlung unmittelbar bei Leistungserbringung zu verlangen.
14.2 Als Zahlungsmittel akzeptiert Vincoswiss insbesondere Banküberweisung, Visa, Mastercard, TWINT, Klarna und Barzahlung vor Ort, sofern dies im Einzelfall akzeptiert oder vorgesehen ist.
14.3 Bei Zahlungen mit Kreditkarte, insbesondere Visa und Mastercard, ist Vincoswiss berechtigt, eine Bearbeitungs- bzw. Transaktionsgebühr von 2.5 % des Rechnungs- oder Zahlbetrages zusätzlich zu verrechnen.
14.4 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 5 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
14.5 Bei Zahlungsverzug ist Vincoswiss berechtigt, Mahngebühren, Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie allfällige Inkasso-, Betreibungs-, Administrations-, Rechtsverfolgungs- und Drittkosten zusätzlich in Rechnung zu stellen, soweit gesetzlich zulässig.
14.6 Zahlungen an Mitarbeitende, Fahrer, Reinigungskräfte, Umzugsmitarbeitende oder sonstige vor Ort eingesetzte Personen sind nur dann schuldbefreiend, wenn Vincoswiss einer solchen Zahlungsweise ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder die betreffende Person ausdrücklich zum Inkasso bevollmächtigt wurde.
15. Rücktritt durch Vincoswiss
15.1 Vincoswiss ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unzumutbar oder unmöglich ist, unvollständige oder falsche Angaben gemacht wurden, Sicherheitsrisiken bestehen, höhere Gewalt vorliegt, notwendige Kapazitäten nicht verfügbar sind oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
15.2 Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall, abzüglich bereits entstandener Kosten und soweit gesetzlich zulässig, zurückerstattet oder verrechnet.
16. Datenschutz und Vertraulichkeit
16.1 Vincoswiss bearbeitet Personendaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur soweit dies für Offertstellung, Vertragsabwicklung, Leistungserbringung, Rechnungsstellung und Kundenkommunikation erforderlich ist.
16.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass für die Vertragsabwicklung erforderliche Daten bearbeitet und gegebenenfalls an eingesetzte Hilfspersonen oder Subunternehmer weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
16.3 Weitere Einzelheiten können in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt werden.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder von Einzelvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17.3 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
18.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Widnau, Schweiz.
19. Fahrzeugvermietung / Nutzung von Mietfahrzeugen
19.1 Sofern Vincoswiss Fahrzeuge, Transporter, Anhänger, Transporthilfen oder sonstige Betriebsmittel vermietet oder zur Nutzung überlässt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
19.2 Der Kunde bestätigt, dass er über einen gültigen Führerausweis verfügt und berechtigt ist, das gemietete Fahrzeug in der Schweiz sowie, sofern vereinbart, im Ausland zu führen.
19.3 Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für rechtswidrige Zwecke, Rennen, Offroad-Fahrten, Überladung, nicht bewilligte Weitervermietung, Transporte gefährlicher Güter oder sonstige nicht vereinbarte Nutzungen.
19.4 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, Bussen, Gebühren, Selbstbehalte, Abschleppkosten, Reinigungskosten, Administrationskosten und Folgekosten, die während der Mietdauer oder durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
19.5 Das Fahrzeug ist in sauberem Zustand, mit dem vereinbarten Tankstand und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Verspätete Rückgaben, fehlender Treibstoff oder zusätzliche Reinigung werden separat verrechnet.
20. Internationale Transporte und Zoll
20.1 Bei internationalen Transporten ist der Kunde verpflichtet, sämtliche notwendigen Zoll-, Export-, Import-, Inventar- und Begleitdokumente vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
20.2 Der Kunde trägt sämtliche Zollgebühren, Steuern, Abgaben, Bewilligungsgebühren, Standkosten, Wartezeiten und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem internationalen Transport entstehen.
20.3 Vincoswiss haftet nicht für Verzögerungen, Zurückweisungen, Beschlagnahmungen oder Mehrkosten, die durch Behörden, Zollstellen, fehlende oder falsche Dokumente oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen.
21. Wertgegenstände und besonders schützenswerte Güter
21.1 Der Kunde ist verpflichtet, Vincoswiss vor Beginn der Arbeiten schriftlich über besonders wertvolle, empfindliche oder sicherheitsrelevante Gegenstände zu informieren.
21.2 Als besonders wertvolle oder schützenswerte Gegenstände gelten insbesondere Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Uhren, Kunstwerke, Antiquitäten, Sammlerstücke, Wertpapiere, Urkunden, Reisepässe, vertrauliche Dokumente, Datenträger, Computer mit geschäftskritischen Daten, Kryptowährungs-Wallets, Waffen sowie andere gesetzlich besonders geregelte Gegenstände.
21.3 Solche Gegenstände sind vom Kunden nach Möglichkeit persönlich zu transportieren oder Vincoswiss ausdrücklich schriftlich zur Beförderung zu übergeben.
21.4 Werden solche Gegenstände nicht vorgängig schriftlich deklariert, haftet Vincoswiss hierfür nur im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Umfang.
21.5 Der Kunde ist für die Erstellung von Datensicherungen verantwortlich. Vincoswiss haftet nicht für Datenverluste oder daraus entstehende Folgeschäden.
22. Digitale Kommunikation und Vertragsabschluss
22.1 Verträge können schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form abgeschlossen werden.
22.2 Als rechtsgültige Zustimmung gelten insbesondere E-Mail, WhatsApp, SMS, elektronische Signaturen, digitale Unterschriften, Online-Bestellungen, Buchungen über die Website und elektronische Auftragsbestätigungen.
22.3 Der Kunde anerkennt, dass elektronische Erklärungen dieselbe vertragliche Wirkung entfalten können wie eine handschriftliche Unterschrift, soweit dies nach schweizerischem Recht zulässig ist.
22.4 Sämtliche elektronische Kommunikation darf von Vincoswiss zur Dokumentation, Beweissicherung und Vertragsabwicklung gespeichert werden.
22.5 Telefonische Gespräche dürfen, soweit gesetzlich zulässig und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, zu Qualitäts-, Schulungs- oder Beweiszwecken aufgezeichnet werden.
23. Zahlungsausfälle, Rückbelastungen und missbräuchliche Zahlungen
23.1 Erfolgt nach erbrachter Leistung eine unbegründete Rückbelastung (Chargeback), Zahlungsanfechtung oder Rückforderung einer Kreditkarten-, Debitkarten-, TWINT- oder sonstigen elektronischen Zahlung, bleibt der Kunde zur vollständigen Bezahlung der Forderung verpflichtet.
23.2 Vincoswiss ist berechtigt, dem Kunden sämtliche dadurch entstehenden Kosten zusätzlich zu verrechnen. Dazu gehören insbesondere Bankgebühren, Zahlungsdienstleistergebühren, Administrationskosten, Inkassokosten, Betreibungskosten, Anwaltskosten und Gerichtskosten, soweit gesetzlich zulässig.
23.3 Bei begründetem Verdacht auf Betrug, Identitätsmissbrauch, gefälschte Zahlungsnachweise oder sonstige missbräuchliche Handlungen ist Vincoswiss berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen, Aufträge abzulehnen oder zu stornieren, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, Schadenersatz geltend zu machen und Strafanzeige zu erstatten, sofern der Verdacht durch konkrete Umstände gestützt wird.
23.4 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, Mehrkosten und Aufwendungen, welche Vincoswiss aufgrund vorsätzlich falscher Angaben, betrügerischer Handlungen oder missbräuchlicher Zahlungsabwicklungen entstehen.
24. Sicherheitsbestimmungen und Arbeitsverweigerungsrecht
24.1 Vincoswiss ist berechtigt, Arbeiten ganz oder teilweise abzulehnen, zu unterbrechen oder sofort einzustellen, wenn die Sicherheit von Mitarbeitenden, Kunden, Dritten oder Sachen gefährdet ist.
24.2 Dies gilt insbesondere bei Gewalt oder Gewaltandrohung, aggressivem oder beleidigendem Verhalten, Diskriminierung oder sexueller Belästigung, Alkohol- oder Drogeneinfluss des Kunden oder anwesender Personen, ungesicherten Tieren, fehlenden Sicherheitsvorkehrungen, gesundheitsgefährdenden Stoffen, biologischen, chemischen oder sonstigen Gefahren, behördlichen Sperrungen, Brand-, Explosions- oder Einsturzgefahr sowie sonstigen unzumutbaren Arbeitsbedingungen.
24.3 Wird die Arbeit aus solchen Gründen unterbrochen oder beendet, bleibt der Vergütungsanspruch von Vincoswiss für bereits erbrachte Leistungen sowie für entstandene Kosten bestehen.
24.4 Zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten oder erneute Einsätze infolge solcher Umstände werden dem Kunden nach Aufwand verrechnet.
25. Lagerung und zurückgelassene Gegenstände
25.1 Sofern Vincoswiss Gegenstände vorübergehend einlagert, erfolgt dies ausschliesslich gemäss der getroffenen Vereinbarung.
25.2 Lagerkosten werden gemäss Offerte, Vertrag oder jeweils gültiger Preisliste verrechnet.
25.3 Holt der Kunde die eingelagerten Gegenstände nach Ablauf der vereinbarten Lagerdauer trotz schriftlicher Aufforderung nicht ab, ist Vincoswiss berechtigt, weitere Lagerkosten zu verrechnen.
25.4 Nach angemessener Nachfrist kann Vincoswiss die Gegenstände, soweit gesetzlich zulässig, verwerten, entsorgen oder auf Kosten des Kunden anderweitig lagern.
25.5 Sämtliche daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
25.6 Gegenstände, welche der Kunde nach Abschluss eines Auftrages bewusst oder unbeabsichtigt zurücklässt, gelten nach angemessener Aufforderung ebenfalls als eingelagerte Gegenstände.
26. Versicherung
26.1 Vincoswiss verfügt über die gesetzlich oder betrieblich erforderlichen Versicherungen.
26.2 Weitergehende Transport-, Umzugs-, Lager- oder Spezialversicherungen werden nur abgeschlossen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
26.3 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, bei Bedarf eine zusätzliche Versicherung für besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände abzuschliessen.
26.4 Eine bestehende Versicherung begründet keine weitergehende Haftung von Vincoswiss als in diesen AGB oder nach zwingendem schweizerischem Recht vorgesehen.
26.5 Versicherungsleistungen werden ausschliesslich im Umfang der jeweiligen Versicherungsbedingungen und der gesetzlichen Vorschriften erbracht.
27. Vertraulichkeit
27.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Offerten, Preislisten, Kalkulationen, internen Abläufe, Geschäftsmodelle, Prozesse sowie vertrauliche Informationen von Vincoswiss vertraulich zu behandeln.
27.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Vincoswiss nicht zulässig.
27.3 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
28. Bild-, Video- und KI-Dokumentation
28.1 Vincoswiss ist berechtigt, vor, während und nach der Leistungserbringung Foto-, Video-, Drohnen- oder sonstige digitale Aufnahmen zur Dokumentation, Qualitätssicherung, Beweissicherung, Schadenfeststellung sowie zur Vertragsabwicklung anzufertigen.
28.2 Zur Verbesserung interner Prozesse dürfen digitale Systeme, künstliche Intelligenz (KI) oder automatisierte Auswertungen eingesetzt werden, sofern die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
28.3 Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im gesetzlich zulässigen Umfang verarbeitet.
29. Umwelt- und Sonderabfälle
29.1 Der Kunde verpflichtet sich, Vincoswiss vor Arbeitsbeginn schriftlich über sämtliche gefährlichen Stoffe oder Sonderabfälle zu informieren. Hierzu gehören insbesondere Asbest, Chemikalien, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien, Medikamente, Spritzen, Öl, Treibstoffe, biologische Stoffe, kontaminierte Materialien, radioaktive Stoffe sowie sonstige gesetzlich regulierte Abfälle.
29.2 Werden solche Stoffe erst während der Arbeiten festgestellt, ist Vincoswiss berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen.
29.3 Alle dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde, soweit gesetzlich zulässig.
30. Unternehmerische Kunden (B2B)
30.1 Für Unternehmer gelten ergänzend die zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsbedingungen.
30.2 Beanstandungen berechtigen Unternehmer nicht zur Zurückbehaltung fälliger Rechnungen, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
31. Datenschutz
31.1 Vincoswiss verarbeitet personenbezogene Daten nach den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie, soweit anwendbar, weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften.
31.2 Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung der zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten einverstanden.
31.3 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Vincoswiss.
32. Verbotene Gegenstände
32.1 Der Kunde bestätigt, dass keine gesetzlich verbotenen Gegenstände transportiert, gelagert oder entsorgt werden.
32.2 Dies betrifft insbesondere gestohlene Gegenstände, illegale Betäubungsmittel, verbotene Waffen, explosive Stoffe, gefährliche Chemikalien sowie sonstige gesetzlich verbotene Güter.
32.3 Vincoswiss ist berechtigt, entsprechende Aufträge sofort abzulehnen oder abzubrechen.
33. Abtretungsverbot
33.1 Ansprüche des Kunden gegenüber Vincoswiss dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Vincoswiss weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden, soweit gesetzlich zulässig.
34. Gesamte Vereinbarung
34.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit der Offerte, Auftragsbestätigung sowie allfälligen schriftlichen Zusatzvereinbarungen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien.
34.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, soweit sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
35. Elektronische Rechnungen
35.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen sowie sonstige Dokumente elektronisch per E-Mail oder andere digitale Kommunikationsmittel zu erhalten.
36. Automatisierte Kommunikation
36.1 Vincoswiss ist berechtigt, zur Terminplanung, Kundenkommunikation, Dokumentation, Rechnungsstellung sowie Serviceverbesserung automatisierte Systeme, Kundenportale oder KI-gestützte Software einzusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
37. Sprachversionen
37.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in mehreren Sprachen veröffentlicht werden.
37.2 Im Falle von Widersprüchen oder Auslegungsunterschieden ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgebend.
38. Salvatorische Klausel
38.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
38.2 Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
39. Gerichtsstand und anwendbares Recht
39.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
39.2 Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Widnau, Kanton St. Gallen, Schweiz.
